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Ratgeber · Stand September 2026

IPPC und ISPM 15: Was Exportpaletten brauchen

Die Kurzantwort

ISPM 15 ist der internationale Standard für Holzverpackungen im Export. Paletten aus Vollholz müssen behandelt sein und den IPPC-Stempel tragen, meist nach einer Hitzebehandlung mit mindestens 56 °C im Kern für 30 Minuten. Innerhalb Deutschlands und der EU gilt diese Pflicht nicht, beim Export in Länder außerhalb der EU entscheidet das Zielland.

  • Stand September 2026
  • 6 Quellen
  • Von einem EPAL-Betrieb
Aufbau des IPPC-Stempels: links das IPPC-Symbol, rechts Ländercode DE, Behördenkürzel mit Registriernummer ab 49 und der Behandlungscode HT DE - XX 49xxxxHTIPPC-SymbolLandBehördeRegistriernummerBehandlung: HT = HitzeSchema, Nummern sind Platzhalter

Was ISPM 15 verlangt

ISPM 15 soll verhindern, dass Schädlinge mit Holzverpackungen um die Welt reisen. Der Standard wurde 2002 unter dem Dach der IPPC verabschiedet und seitdem mehrfach überarbeitet. In Deutschland hat das Julius Kühn-Institut die aktuelle deutsche Fassung 2023 bekannt gemacht.

Er gilt für Verpackungen aus Rohholz: Paletten, Kisten, Stauholz, Kabeltrommeln. Ausgenommen sind Holz mit höchstens 6 mm Dicke und Holzwerkstoffe wie Sperrholz, Pressholz, OSB oder Furnier. Kunststoffpaletten fallen nicht darunter, weil sie kein Holz sind. Das Holz muss entrindet und mit einem zugelassenen Verfahren behandelt sein.

Zugelassene Behandlungen nach ISPM 15
CodeVerfahrenAnforderung
HTHitzebehandlungmind. 56 °C im ganzen Holzquerschnitt für mind. 30 Minuten ohne Unterbrechung
DHdielektrische Erwärmungmind. 60 °C im ganzen Querschnitt für 1 Minute ohne Unterbrechung
MBMethylbromid-Begasungin der gesamten EU verboten, für EPAL-Paletten untersagt
SFSulfurylfluorid-Begasungzugelassenes Verfahren nach ISPM 15
Quelle: JKI, ISPM 15 in deutscher Fassung (2023), Pflanzenschutzdienst Brandenburg, EPAL

So lesen Sie den IPPC-Stempel

Die Markierung hat einen festen Aufbau. Links steht das IPPC-Symbol, eine stilisierte Ähre, durch eine senkrechte Linie abgetrennt. Rechts folgen drei Angaben:

  • Ländercode: zwei Buchstaben nach ISO, für Deutschland „DE“.
  • Code des Betriebs: in Deutschland das Kürzel der zuständigen Behörde des Bundeslands und eine Registriernummer, die immer mit „49“ beginnt.
  • Behandlung: zum Beispiel „HT“ für die Hitzebehandlung.

Auf dem Qualitätsplakat der EPAL sieht das so aus: „DE - XX490000 HT“, wobei XX für das Bundesland steht. Die Markierung muss dauerhaft sein, sie darf nicht von Hand gemalt und nicht rot oder orange sein. Sie soll möglichst auf zwei gegenüberliegenden Seiten stehen. Das früher übliche „DB“ für entrindetes Holz wird nicht mehr aufgebracht.

Stempeln darf nur ein Betrieb, der beim Pflanzenschutzdienst seines Bundeslands registriert ist. Der Dienst kontrolliert ihn mindestens einmal im Jahr.

Wann Sie IPPC-Paletten brauchen

Innerhalb Deutschlands und der EU gibt es keine pflanzengesundheitlichen Anforderungen an Holzverpackungen. Ausnahme sind Holzverpackungen aus Befallsgebieten des Kiefernholznematoden in Portugal und Spanien.

Beim Export in Länder außerhalb der EU sollten Sie nur ISPM-15-konforme Holzverpackungen verwenden. Was genau gilt, bestimmt das Zielland. Umgekehrt müssen auch Holzverpackungen, die aus Drittländern in die EU kommen, nach ISPM 15 behandelt und markiert sein.

Gut zu wissen

Eine markierte Palette, die unverändert wiederverwendet wird, muss nicht neu behandelt werden. Werden bei einer Reparatur mehr als etwa ein Drittel der Bauteile ersetzt, gilt sie als wiederaufgearbeitet und braucht eine neue Behandlung samt neuer Markierung.

Sind Europaletten IPPC-behandelt?

Neue schon. Seit dem 1. Januar 2010 werden alle neu hergestellten EPAL-Europaletten nach ISPM 15 hitzebehandelt, in Trockenkammern bei mindestens 56 °C Kerntemperatur für mindestens 30 Minuten. Der IPPC-Stempel steht auf den Mittelklötzen der Längsseiten. Die Behandlung mit Methylbromid ist für EPAL-Paletten untersagt.

Bei gebrauchten Paletten ist das nicht garantiert. Ältere Paletten können vor 2010 gebaut sein. Nach einer Reparatur ohne behandeltes Holz müssen alle IPPC-Stempel unkenntlich gemacht werden. Für den Export zählt deshalb der lesbare Stempel auf der einzelnen Palette. Die Palettenmaße ändern sich durch die Behandlung nicht, alle Werte stehen im Ratgeber zu den Palettenmaßen.

Wenn die Palette ohnehin nicht zurückkommt, ist eine behandelte Einwegpalette oft die einfachere Lösung. Sie können bei uns IPPC-Einwegpaletten kaufen, in drei Ausführungen ab Lager Offenburg. Für Fässer und Sackware gibt es die CP-Paletten für den Export. Mehr Hintergrund finden Sie in allen Ratgebern zu Paletten.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Normen und Regeln können sich ändern. Für Exporte gelten die Vorgaben des Ziellands.

Einwegpaletten für den Export, hitzebehandelt mit IPPC-Stempel

Drei Ausführungen ab Lager Offenburg, auf Wunsch nach ISPM 15 behandelt. Nennen Sie uns Menge und Zielland.

Häufige Fragen zu IPPC und ISPM 15

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie kurz durch, wir antworten direkt.

Was ist die IPPC?

IPPC steht für International Plant Protection Convention, das internationale Pflanzenschutzübereinkommen. Unter seinem Dach entstand der Standard ISPM 15 für Holzverpackungen. Das IPPC-Symbol im Stempel zeigt, dass eine Palette nach diesem Standard behandelt wurde.

Sind Europaletten IPPC-behandelt?

Neue EPAL-Europaletten ja: Seit dem 1. Januar 2010 werden alle neu hergestellten EPAL-Paletten nach ISPM 15 hitzebehandelt und tragen den IPPC-Stempel. Bei gebrauchten und reparierten Paletten ist das nicht garantiert. Maßgeblich ist der lesbare Stempel.

Welche Maße haben IPPC-Paletten?

ISPM 15 schreibt keine Maße vor. Behandelt werden kann jedes Format aus Vollholz, die Europalette mit 1.200 × 800 mm ebenso wie eine Einwegpalette oder eine Kiste.

Was ist ein IPPC-Zertifikat?

Als Nachweis dient die Markierung auf dem Holz selbst. Anbringen darf sie nur ein Betrieb, der beim Pflanzenschutzdienst seines Bundeslands registriert ist und mindestens einmal im Jahr kontrolliert wird.

Brauchen Paletten innerhalb der EU einen IPPC-Stempel?

Nein. Für Holzverpackungen, die nur in Deutschland und zwischen EU-Staaten verwendet werden, gibt es keine Pflicht. Eine Ausnahme sind Holzverpackungen aus Befallsgebieten des Kiefernholznematoden in Portugal und Spanien.

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